Die GS-GVO wurde am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten. Nach einer 2-jährigen Übergangsfrist kommt diese ab dem 25. Mai 2018 zur Anwendung und gilt in ganz Europa. Sie ersetzt damit das aktuell in Deutschland geltende Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgesetze der Bundesländer.

Wichtige Änderungen:

  • Maßnahmen zum Schutz der Daten müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und für den jeweiligen Schutzbedarf angemessen sein.
  • Jedes Unternehmen, dass personenbezogene Daten verarbeitet, muss die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze jederzeit nachweisen können.Dazu müssen die Datenverarbeitungsprozesse dokumentiert und die Prozesse zur Gewährleistung der Betroffenen Rechte etabliert werden.
  • Betroffene Personen, deren Daten verarbeitet werden, müssen umfassender informiert werden.
  • Die Sanktionsmöglichkeiten werden erheblich ausgeweitet durch deutlich mehr Bußgeldtatbestände und einen höheren Bußgeldrahmen. Es sind Strafen in Höhe von bis zu 20 Millionen € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes möglich.

Informieren Sie sich jetzt bei uns, denn sie betrifft alle datenverarbeitenden Unternehmen. Bis zum Inkrafttreten müssen bestehende Prozesse, Verträge und Einwilligungen hinsichtlich des DS-GVO geht prüft und gegebenenfalls angepasst werden.