Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen sind bis zu 110 € je Arbeitnehmer und je Veranstaltung (für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich) steuerfrei. Es handelt sich seit 1.1.2015 nicht mehr um eine so genannte Freigrenze, sondern um einen Freibetrag. Das bedeutet, dass bei Überschreiten des Betrags von 110 € nicht mehr die gesamte Zuwendung, sondern nur noch der 110 € übersteigende Betrag versteuert werden muss. Dabei kann der Arbeitgeber von der Möglichkeit der Pauschalbesteuerung (25 %) Gebrauch machen. Bei der Ermittlung der dem einzelnen Arbeitnehmer zugeflossenen Zuwendungen sind Kosten, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung aufwendet, einzubeziehen. Zuwendungen an den Arbeitnehmer und an dessen Begleitpersonen sind zusammenzurechnen. Eine steuerfreie Erstattung der Reisekosten kann zusätzlich erfolgen. Die Regelung gilt auch dann, wenn die Betriebsveranstaltung nur Betriebsteile betrifft.