Nach einem Urteil des Landgerichts Regensburg (Az.: 7 O 967/16) entscheiden immer mehr Gerichte, daß vom Dieselskandal Betroffene auf der Lieferung eines neuen Pkw bestehen können. Das noch nicht rechtskräftige Urteil besagt, daß Kunden das Software-Update nicht akzeptieren und die Auslieferung eines mangelfreien Neuwagens verlangen können, da es noch immer unklar ist, ob ein Software-Update langfristig negative Folgen für das Fahrzeug hat. So kann ein erhöhter Spritverbrauch mit dem Update einhergehen. Verbraucht aber ein Fahrzeug mehr Kraftstoff als beim Verkauf angegeben wurde, hat der Kunde ein Recht zur Rückgabe. Aus diesem Grund sprechen sich immer mehr Richter dafür aus, daß der Kunde eine Nachbesserung nicht akzeptieren müsse und damit das Recht auf eine Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs habe.
Wir raten deshalb dazu, sich mit einem Software-Update nicht zu begnügen und bieten tatkräftige Hilfe an. Für Kunden, die eine Rechtsschutzversicherung haben, holen wir zunächst eine Deckungszusage für Sie, um das Kostenrisiko für Sie zu minimieren.
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