Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs ist es Voraussetzung für eine Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer Immobilie eine ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühung. Dazu gehört es, dass bei einem lang andauernden Leerstand einer möblierten Wohnung geeignete Wege der Vermarktung zu suchen sind. Eventuell muss die Wohnung dann auch unmöbliert zur Vermietung angeboten werden. Für die ernsthaften Vermietungsbemühung ist der Vermieter beweispflichtig. Indizien dafür sind Inserate in einschlägigen Zeitschriften, die Beauftragung eines Maklers und eben auch die Berücksichtigung geänderter Verhältnisse, wenn alle vorherigen Bemühungen nicht zum Erfolg führen.