Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich entschieden, dass die Verschonungsregelungen im Erbschaftsteuergesetz

für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften nicht mit dem

Grundgesetz vereinbar sind. Gleichzeitig hat es deren weitere Anwendung bis zu einer Neuregelung angeordnet

und den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen.

Es liegt zwar im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler

Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu

begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens ist jedoch unverhältnismäßig, wenn sie über den

Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinaus greift, ohne eine Bedürfnisprüfung im Einzelfall vorzusehen. Sie bedarf

insbesondere beim Übergang großer Unternehmensvermögen der Korrektur.