Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung auf den Mindestlohn

 Eine Änderungskündigung, mit der der Arbeitgeber erreichen möchte, dass ein zusätzlich gezahltes Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden, ist unwirksam, wie das Arbeitsgericht Berlin in einem Fall einer Arbeitnehmerin, die zuletzt für 6,44 € je Stunde beschäftigt war entschieden hat. Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns kündigte der betroffene Arbeitgeber das [...]